Anhang 4 zum NVR

 

Begriffe (Glossar)

Hier aufgeführt sind häufig verwendete Begriffe mit allenfalls notwendigen Erklärungen.

Dienstbarkeiten

Mitbewohner

Miteigentum

Miteigentümer

Privateigentum

Sondernutzungen

 

 

Dienstbarkeiten

Bereiche, wo der Gemeinschaft (von den jeweiligen Grundeigentümern) oder einzelnen Miteigentümern (vom Miteigentum) die Nutzung eingeräumt wird, z.B. Wegrecht bezüglich Zufahrten, Über- oder Unterbaurecht bezüglich der physischen Deckel der Trakte 1 und 2, Stützmauern aussen für diese Deckel und der Garagenboxen innen unter den Deckeln, Nutzungsrecht der Garagenboxen, Luftschutzräume.

 

Mitbewohner

Mitbewohner/innen sind diese Personen, welche in der Überbauung wohnen, müssen aber nicht zwingend die Miteigentümer sein. Beispiel: Mieter sind Mitbewohner, aber keine Miteigentümer.

 

Miteigentum

Grundeigentum, das allen 30 Parteien gemeinsam gehört (Parzelle 2963), z.B. Einfahrt, Zufahrt zur Reihe 5, offene Parkplätze, Waschbox, Container-Platz, Spielwiese, Luftschutzräume.

 

Miteigentümer

Miteigentümer/innen sind diese Eigentümer von Liegenschaften die am Miteigentum beteiligt sind.

 

Privateigentum

Grundeigentum, welches ausschliesslich dem jeweiligen Grundeigentümer gehört (z.B. Haus, mit Keller, mit Garagenbox auf eigenem Grund, Gartensitzplatz, der sich aber auch auf einem Deckel befinden kann)

 

Sondernutzungen

Bereiche im Miteigentum, welche einzelnen Parteien zur ausschliesslichen Nutzung zugeordnet sind, z.B. Garagen, Parkplätze.

 

 

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