Anhang 4 zum NVR
Begriffe (Glossar)
Hier aufgeführt sind häufig verwendete Begriffe mit allenfalls notwendigen Erklärungen.
Bereiche, wo der Gemeinschaft (von den jeweiligen Grundeigentümern) oder einzelnen Miteigentümern (vom Miteigentum) die Nutzung eingeräumt wird, z.B. Wegrecht bezüglich Zufahrten, Über- oder Unterbaurecht bezüglich der physischen Deckel der Trakte 1 und 2, Stützmauern aussen für diese Deckel und der Garagenboxen innen unter den Deckeln, Nutzungsrecht der Garagenboxen, Luftschutzräume.
Mitbewohner/innen sind diese Personen, welche in der Überbauung wohnen, müssen aber nicht zwingend die Miteigentümer sein. Beispiel: Mieter sind Mitbewohner, aber keine Miteigentümer.
Grundeigentum, das allen 30 Parteien gemeinsam gehört (Parzelle 2963), z.B. Einfahrt, Zufahrt zur Reihe 5, offene Parkplätze, Waschbox, Container-Platz, Spielwiese, Luftschutzräume.
Miteigentümer/innen sind diese Eigentümer von Liegenschaften die am Miteigentum beteiligt sind.
Grundeigentum, welches ausschliesslich dem jeweiligen Grundeigentümer gehört (z.B. Haus, mit Keller, mit Garagenbox auf eigenem Grund, Gartensitzplatz, der sich aber auch auf einem Deckel befinden kann)
Bereiche im Miteigentum, welche einzelnen Parteien zur ausschliesslichen Nutzung zugeordnet sind, z.B. Garagen, Parkplätze.
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